Allgemeine Geschäftsbedingungen - Goldankauf Marin
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Goldankauf Marin GmbH (nachfolgend als „Ankäufer“ bezeichnet) und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers bleiben solange unwirksam, bis der Ankäufer ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragspartners.
§ 2 Zusendung
Zusendungen von Edelmetallen, Münzen, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muss das Begleitschreiben beigefügt sein, das vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben ist. Das Begleitschreiben kann sowohl heruntergeladen und ausgedruckt, als auch auf dem Postweg beantragt werden. Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Stücke werden von dem Ankäufer nach bestem Wissen und Gewissen überprüft.
§ 3 Preisangebot
Nach Begutachtung der zugesandten Gegenstände unterbreitet der Ankäufer dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege ein entsprechendes Angebot. Dieses Angebot hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Anschließend behält sich der Ankäufer vor das Angebot anzupassen. Grundlage dieses Angebotes ist der von dem Ankäufer unter Berücksichtigung der aktuellen Börsenkurse und Angebot und Nachfrage bestimmte Preis bei Wareneingang der angebotenen Gegenstände in den Geschäftsräumen des Ankäufers. Edelsteine / Halbedelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung unbeachtet. Ausgenommen sind hiervon Brillanten bzw. sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, wird der Gegenstand an die vom Verkäufer genannte Anschrift zurückgesandt. Es besteht grundsätzlich keine Ankaufsverpflichtung.
§ 4 Begutachtung
Damit der Ankäufer eine schnelle Begutachtung und Bearbeitung der übersandten oder vorgelegten Gegenstände gewährleisten kann, gestattet der Verkäufer die Begutachtung der übersandten oder vorgelegten Gegenstände.
Soweit abzusehen ist, dass die Gegenstände zwecks Ermittlung des reinen Gold- bzw. Edelmetall-Wertes bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden könnten, ist die Goldankauf Marin GmbH nicht verpflichtet sich vorher mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um dessen Zustimmung einzuholen. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung des Gegenstandes begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn die Zerstörung zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist und soweit dem Ankäufer, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz, noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind.
Sollte es vorkommen, das sich unedle Metalle oder Fälschungen bei den übersandten Gegenständen befinden, kann der Ankäufer eine Rücksendungsgebühr in Höhe von bis zu 10,- Euro vom Verkäufer verlangen. In dieser Gebühr ist das Verpackungsmaterial und die Rückführungskosten (Postdienstleister) enthalten. Sollten einzelne Teile einer Warensendung nicht angekauft werden, da diese keine Edelmetalle enthalten, wird die Rücksendungsgebühr mit dem Ankaufspreis für die angekauften Waren verrechnet, oder aber der Verkäufer wird den Betrag für die Rückführung überweisen, soweit eine Rücksendung von ihm gewünscht ist.
§ 5 Ankauf und Kaufpreiszahlung
Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Annahme des Angebots des Ankäufers durch den Verkäufer. Das zugesandte Angebot an den Verkäufer gilt als angenommen, sollte spätestens drei Tage nach Erhalt des Angebotes kein Widerruf erfolgen. Der Verkäufer erklärt gegenüber dem Ankäufer, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um das uneingeschränkte Eigentum des Verkäufers handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Bei einer persönlichen Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände im Ladengeschäft des Ankäufers ist auch eine Barzahlung möglich. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer, dem Ankäufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen. Die Überweisung dauert in der Regel ein bis drei Werktage. Der Vertragstext wird von dem Verkäufer nicht gespeichert. Gespeichert werden jedoch die Angebotsbestätigung sowie das von Ihnen verschickte Begleitschreiben. Derzeit ist ein Vertragsschluss nur in deutscher Sprache möglich.
§ 6 Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versand-Unternehmen unverzüglich in unseren Räumen begutachtet, bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen. Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem Begleitschein angegeben, bzw. sollten vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt werden, wird ihm dieses schriftlich und telefonisch mitgeteilt. Der Ankäufer behält sich das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.
§ 7 Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zum Ankauf angebotenen Gegenstände auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an an die zur Ausführung der Übersendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen der Obhut des Ankäufers.
§ 8 (Kein) Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Zu diesen Waren gehören vornehmlich auch Edelmetalle.
§ 9 Datenschutz
Der Ankäufer wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse beachten. Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet. Der Ankäufer gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die die Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages benötigen (z.B. DPD, Hermes). Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf den Ankäufer über.
§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Zusendungen von Verbrauchern aus dem Ausland bleiben zwingende Vorschriften oder der durch Richterrecht gewährte Schutz des jeweiligen Aufenthaltslandes bestehen und finden entsprechende Anwendung.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist Bückeburg.